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Bestattungen

Rat & Hilfe im Trauerfall. Seit mehr als 30 Jahren stehen wir Ihnen in schweren Zeiten bei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Fa. Inhestern Bestattungen, Lindenstraße 19, 48712 Gescher Inhaber: Franz-Josef Inhestern
Stand: 1.Juni 2016

 

§ 1 Geltung

Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Auftraggebern über die von uns angebotenen Leistungen schließen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nehmen.

Sofern die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise abbedungen werden soll, bedarf dies unserer schriftlichen Bestätigung.


§ 2 Vertragsschluss und Zahlung

Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zustande durch Annahme der mündlich oder schriftlich erfolgten Auftragserteilung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung binnen 30 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto o. ä.) ist ausgeschlossen.

Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Lieferung durch uns wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.

Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt worden ist, dass die durch vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an die ADELTA.FINANZ AG Geschäftsbereich BestattungsFinanz, Marc-Chagall-Str 2, 40477 Düsseldorf sowie an einen Refinanzierer abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind.

 

§ 3 Zahlungsverzug

Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Für jedes Mahnschreiben können durch uns Mahnkosten in Höhe von 15,00 € berechnet werden.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 5 Kündigung und Schadensersatz

Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung der Leistung von uns nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall steht uns als Schadensersatz eine Pauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung zu. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden bzw. Vermögensnachteil sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

§ 6 Vorschuss und Rücktritt

Wir sind berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten Preises zu verlangen.

Sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen. Für die Bemessung des Schadenersatzes gilt die Regelung in § 5.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber zur Folge.

 

§ 7 Inkasso und Abtretung

Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.

„Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Bestatter die Berechtigung, dass der Bestatter (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist. Der Bestatter ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Bestatters gegen den Auftraggeber an den Factor abcfinance GmbH abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder den Factor mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. “


§ 8 Haftung

Rügen wegen offensichtlicher Mängel der Leistung können nur dann berücksichtigt werden, wenn uns der Auftraggeber diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Leistungserbringung anzeigt.

Sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde.

Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Erfüllungsgehilfen beruhen.


§ 9 Beauftragung Dritter

Wir sind berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in Gescher. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Borken/Westf.

 

§ 11 Anwendbares Recht

In allen Rechtsangelegenheiten mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.